Technisches Kreditprogramm

 

1. Zwischen der ZRB (Zwischenstaatliche Reservebank) und der Regierung des Mitgliedslandes, ZRB und der Nationalen (Zentral-) Bank des Mitgliedslandes werden Vereinbarungen über die Bedingungen für die Anwesenheit der Zwischenstaatlichen Reservebank im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates unterzeichnet.

2. Die Vereinbarungen werden zwischen ZRB und der Regierung des Landes gemäß der Liste der neu gegründeten Unternehmen unterzeichnet, für die technische Darlehen erforderlich sind.

3. Die Vereinbarungen werden mit Ingenieurbüros von Staaten unterzeichnet, die technische Darlehen und den Bau von Unternehmen gemäß der von der Regierung des Landes bereitgestellten Liste durchführen können – im Hoheitsgebiet des Land-Teilnehmers.

4. Nach einem vollständig unterzeichneten Paketvertrag für den Baubeginn wird das Projekt durch ICO (initialcoin offering implementiert). Die gesammelten Mittel stellen eine Garantie für die Rückzahlung eines technischen Darlehens dar und können von einer Geschäftsbank als Betriebsmittel verwendet werden – dies wird von der Nationalen (Zentral-) Bank des Mitgliedslandes festgelegt, wie von den am Projekt beteiligten Parteien vereinbart;

5. Nach Abschluss des Aufbaus und der Inbetriebnahme des Unternehmens wird das fertige Unternehmen beim IPO (Initial Public Offering) implementiert).Bei dieser gemeinsamen Arbeit endet die ZRB mit der Regierung des Landes des Teilnehmers und anderen Teilnehmern an einem bestimmten Objekt und wird an anderen Objekten fortgesetzt.