Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung der Zwischenstaatlichen Reservebank (ZRB) mit der Regierung und der National- (Zentral) Bank des Staates, die an einer Zusammenarbeit interessiert ist.
Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung der Zwischenstaatlichen Reservebank (ZRB) mit der Regierung und der National- (Zentral) Bank des Staates, die an einer Zusammenarbeit interessiert ist.